Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Gitta Arlt) über die Internetseite www.roboshop-dresden.de bzw. www.gartentechnik-arlt.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener
Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Barrierefreiheit

(1) Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 BFSG informieren wir darüber, wie unsere Internetpräsenz bzw. unsere Dienstleistung im
elektronischen Geschäftsverkehr die Barrierefreiheitsanforderungen der einschlägigen Verordnung (BFSGV) erfüllt. Diese Informationen sind
über eine separate, entsprechend bezeichnete Schaltfläche (z.B. „Barrierefreiheitserklärung“ oder ähnliche Bezeichnung) auf unserer
Internetpräsenz aufrufbar und umfassen insbesondere folgende Punkte:
– eine Beschreibung der geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit;
– eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format;
– Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind;
– eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

(2) Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten wie folgt:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts
(MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

(3) Wir verwenden ggf. Künstliche Intelligenz (KI) und spezielle Tools, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf unserer
Internetpräsenz umzusetzen. Hierdurch sollen eine Vielzahl möglicher Behinderungen, darunter visuelle, auditive, physische, sprachliche,
kognitive und neurologische Einschränkungen, berücksichtigt werden. Die näheren Einzelheiten finden Sie unter der in Abs. 1 genannten,
separaten, entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz.

(4) Unsere Internetpräsenz bzw. unsere Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr ist barrierefrei, wenn sie für Menschen mit
Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich
und nutzbar ist.

(5) Die Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen umfassen z.B. klar erkennbare Schriftgrößen und ausreichende
Farbkontraste, Navigierbarkeit per Maus und per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, Untertitel und Audiodeskriptionen in Videos (soweit
Videos auf der Internetseite eingebunden sind), leicht lesbare und verständliche Sprache, Kompatibilität mit allen gängigen Screenreadern
(Bildschirm-Lesehilfen), anpassbare Darstellungsoptionen für verschiedene Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop-Computer etc.).

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und / oder die Erbringung von Reparaturleistungen und / oder die Erbringung von Montageleistungen.

Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten
als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir.

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in
Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen
können.

(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per
E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der
Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 4 Leistungserbringung bei Montageleistungen

(1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten.
Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu
bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet,
uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die
Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir
Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.

(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten
Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur,
wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns
tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 5 Besondere Bedingungen für Mähroboter-Installation und Kabelverlegung

(1) Soweit Vertragsgegenstand die Installation von Mährobotern ist, umfasst die Leistung insbesondere die Inbetriebnahme des Gerätes sowie die oberflächennahe Verlegung von Begrenzungs- und/oder Suchkabeln im Erdreich.

(2) Die Kabelverlegung erfolgt ohne Erd-, Tiefbau- oder Bauleistungen und ausschließlich in einer Tiefe, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Mähroboters erforderlich ist.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Verlegetiefe besteht nicht.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf vorhandene oder vermutete:
• Strom-, Wasser-, Gas- oder Abwasserleitungen
• Bewässerungsanlagen
• Drainagen
• Kabel, Leerrohre oder sonstige unterirdische Einrichtungen
hinzuweisen und diese kenntlich zu machen.
Pläne oder Leitungsauskünfte sind auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

(4) Für Schäden an nicht erkennbaren oder nicht mitgeteilten unterirdischen Leitungen oder Einrichtungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen der verlegten Kabel, die entstehen durch:
• nachträgliche Erdarbeiten des Auftraggebers oder Dritter
• Gartenarbeiten, Umgestaltungen oder Bodenbearbeitung
• Tierverbiss
• Witterungseinflüsse (z. B. Frost, Staunässe)
• normale Abnutzung

(6) Eine Gewährleistung für die Kabelverlegung besteht nur, soweit ein nachweisbarer Installationsfehler vorliegt.
Keine Gewährleistung besteht bei Fremdeinwirkung oder nachträglichen Veränderungen der Gartenfläche.

(7) Stellt sich während der Installation heraus, dass aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder vorhandener Hindernisse ein erhöhter Mehraufwand erforderlich ist, kann dieser gesondert berechnet werden, sofern der Auftraggeber dem zustimmt.

§ 6 Leistungserbringung bei Reparaturen

(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden
Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben
und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen.

(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns.

(4) Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Reparatur einschließlich Aufgabe des Gerätes zum Versand
innerhalb von 5 – 7 Tagen nach Zugang des zu reparierenden Gerätes (bei vereinbarter Vorauszahlung jedoch erst nach dem Zeitpunkt Ihrer
Zahlungsanweisung).

(5) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten
Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur,
wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns
tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 7 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Bonitätsprüfung
Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, werden Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die Creditreform Dresden Aumüller KG,
Augsburger Str. 4, 01309 Dresden, weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung die Zahlungsart
auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung
der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die
Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Soweit Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns darüber in Kenntnis gesetzt werden und dies ausdrücklich und gesondert
vereinbart wurde, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die
vorstehende Einschränkung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden
zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine
Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(4) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor
Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen
den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(5) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch
sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl,
können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas
anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 10 Altteilrückgabe, Altteilpfand

(1) Soweit im konkreten Angebot ausgewiesen, wird zusätzlich zum Kaufpreis ein Altteilpfand erhoben. Die Höhe des Altteilpfandes ist im jeweiligen Angebot angegeben.
Das Altteilpfand ist zusammen mit dem Kaufpreis an uns zu zahlen, es sei denn Sie übereignen uns vor der Versendung der Kaufsache ein baugleiches Altteil, welches den Anforderungen gemäß Abs. 3 entspricht (in diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Altteilpfandes).

(2) Sie erhalten das Altteilpfand zurückerstattet, wenn Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Kaufsache ein baugleiches Altteil übereignen, welches den Anforderungen gemäß Abs. 3 entspricht. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Altteils bei uns.

(3) Das von Ihnen zu übereignende baugleiche Altteil muss ein unbeschädigtes Gehäuse aufweisen, im Originalkarton übersandt werden und es dürfen keine originalen Bauteile fehlen. Andernfalls bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Altteilpfandes bestehen und Sie erhalten das übersandte Altteil zurück.
Sie tragen die Kosten und die Versandgefahr für die Übersendung des Altteils. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen.

§ 11 Rechtswahl

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts
des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Gitta Arlt
Königsbrücker Landstraße 92
01109 Dresden
Deutschland
Telefon: +493518800734
E-Mail: info@roboshop-dresden.de

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der
Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die
Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten,
die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an
Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen
Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle
Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer
Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen
zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz
oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur
Zahlung fällig.

6. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend
bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

6.2. Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung
versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder
eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

8. Kündigung

8.1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu „Montageleistungen“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I) sowie im jeweiligen Angebot.
8.2. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu „Reparaturleistungen“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I) sowie im jeweiligen Angebot.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service.

III. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gartenarbeiten und Grünpflege

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Gartentechnik Arlt, Königsbrücker Landstraße 92, 01109 Dresden, Inhaber: Gitta Arlt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Gartenarbeiten und Grünpflege, insbesondere:
– Rasenmähen und Rasenkantenpflege
– Heckenschnitt und Strauchschnitt
– Laubarbeiten
– Unkrautentfernung
– Pflege von Beeten und Grünflächen
– Düngen und Mulchen
– Saisonale Gartenpflege
– Grünschnittentsorgung
Es werden nur Leistungen und Lieferungen erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. Führt der Auftragnehmer zusätzliche, vorher nicht schriftlich fixierte Leistungen aus, sind diese unverzüglich nach Ausführung zu dokumentieren und vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Die Leistung gilt dann als vereinbart und angenommen.
Nicht Bestandteil der Leistungen sind Bau-, Erd-, Pflaster- oder Landschaftsbauarbeiten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder elektronische Beauftragung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Preise. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

§ 5 Termine und Witterung

Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z. B. Frost, Schnee, Dauerregen, langanhaltende Trockenheit, Sturm) kann die Leistung verschoben werden, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:
– freien Zugang zu den Pflegeflächen zu gewährleisten
– notwendige Informationen (z. B. Besonderheiten, empfindliche Pflanzen) vor Arbeitsbeginn mitzuteilen
– Tiere, Fahrzeuge und Gegenstände aus dem Arbeitsbereich zu entfernen
– vorhandene Leitungen, Bewässerungssysteme oder elektrische Einrichtungen kenntlich zu machen
– Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung zu stellen.
Für Schäden durch nicht erkennbare Hindernisse oder fehlende Hinweise übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht für:
– witterungsbedingte Pflanzenschäden
– natürliche Abnutzung
– Schäden an Pflanzen durch normale Pflegearbeiten
– typische Pflegefolgen (z. B. Rückschnitt, Blattverlust)
– Schäden durch versteckte Hindernisse oder nicht gemeldete Anlagen
– Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände entstehen (z.B. Unwetter)

§ 8 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Mängel durch Nachbesserung zu beheben.

§ 9 Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. regelmäßige Gartenpflege) kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

IV. Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pflegeverträge (gültig für regelmäßige Garten- und Grünpflegeleistungen)

§ 1 Geltungsbereich

Diese zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Pflegeverträge zwischen Gartentechnik Arlt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Sie ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gartenarbeiten und Grünpflege. Im Falle von Widersprüchen haben diese Pflegevertrags-AGB Vorrang.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Pflegevertrages ist die regelmäßige Pflege von Garten- und Grünflächen, insbesondere:
– Rasenpflege
– Hecken- und Strauchschnitt
– Laub- und Unkrautarbeiten
– Beetpflege
– Düngen und Mulchen
– Saisonale Pflegeleistungen
– Grünschnittentsorgung

Der genaue Leistungsumfang, Turnus (z. B. wöchentlich, 14-tägig, monatlich) und Zeitraum ergeben sich aus dem individuellen Pflegevertrag.

Bau-, Erd-, Pflaster- oder Landschaftsbauleistungen sind ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

§ 3 Vertragslaufzeit

Der Pflegevertrag wird für eine unbefristete oder befristete Laufzeit abgeschlossen, wie im Vertrag vereinbart. Sofern nichts anderes geregelt ist, beginnt der Vertrag mit dem vereinbarten Startdatum.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung erfolgt als monatliche Pauschale oder nach vereinbartem Einzelpreis je nach vertraglicher Regelung. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus oder nachträglich, wie im Pflegevertrag festgelegt. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

§ 5 Leistungsdurchführung

Der Auftragnehmer erbringt die Pflegeleistungen nach fachlichem Ermessen und unter Berücksichtigung:
– der Jahreszeit
– des Pflanzenzustands
– der Witterung
Ein Anspruch auf exakt taggenaue Durchführung besteht nicht.

§ 6 Witterung und Ausfallzeiten

Bei ungeeigneten Witterungsverhältnissen (z. B. Frost, Schnee, Dauerregen, langanhaltende Trockenheit, Sturm) dürfen Pflegeeinsätze verschoben oder ausgesetzt werden. Ausfallende Einsätze werden – sofern sinnvoll und möglich – nachgeholt. Ein Anspruch auf Preisreduzierung besteht dadurch nicht.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich: – freien Zugang zu den Pflegeflächen zu gewährleisten – notwendige Informationen (z. B. Besonderheiten, empfindliche Pflanzen) vor Arbeitsbeginn mitzuteilen – Tiere, Fahrzeuge und Gegenstände aus dem Arbeitsbereich zu entfernen – vorhandene Leitungen, Bewässerungssysteme oder elektrische Einrichtungen kenntlich zu machen – Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung zu stellen. Für Schäden durch nicht erkennbare Hindernisse oder fehlende Hinweise übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

§ 8 Haftung im Pflegevertrag

Gartentechnik Arlt haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.
Keine Haftung besteht für:
– witterungsbedingte Pflanzenschäden
– natürliche Abnutzung
– Schäden an Pflanzen durch normale Pflegearbeiten
– typische Pflegefolgen (z. B. Rückschnitt, Blattverlust)
– Schäden durch versteckte Hindernisse oder nicht gemeldete Anlagen
– Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände entstehen (z.B. Unwetter)

§ 9 Anpassung der Leistungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Pflegeleistungen geringfügig anzupassen, wenn dies aus fachlichen oder saisonalen Gründen erforderlich ist. Wesentliche Änderungen werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

§ 10 Kündigung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Pflegevertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Preisanpassung

Bei erheblichen Kostensteigerungen (z. B. Lohn-, Energie- oder Entsorgungskosten) ist Gartentechnik Arlt berechtigt, die Vergütung anzupassen. Preisanpassungen werden mindestens 4 Wochen vorher angekündigt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Letzte Aktualisierung 02/2026

Winterwartung

Winterferien vom 22.12.2025 bis 02.01.2026

Wir sind über die Tage leider nicht telefonisch erreichbar. Schreiben Sie uns ihr Anliegen wir rufen Sie im neuen Jahr zurück.

Mit freundlichen Grüßen.
Ihr Roboshop Dresden.

Automower® Cashback

Jetzt noch bis zu 500,– € Cashback sichern!

Erhalten Sie beim Kauf ausgewählter Automower® Modelle einen Cashback von bis zu 500,– €.
Der Cashback wird direkt an der Kasse abgezogen.*

* Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Aktionszeitraum bis 30.09.2024. Vorführ- und Gebrauchtgeräte ausgeschlossen. Nur solange der Vorrat reicht.